Was ist eine Genossenschaft?
Gemeinsam seine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang, das ist der Grundgedanke einer jeden Genossenschaft. Eine genossenschaftliche Kooperation bietet sich immer dann an, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt, zugleich aber die selbständige Existenz gewahrt werden soll.
Mit Hilfe eines gemeinschaftlich betriebenen Unternehmens wird die wirtschaftliche Tätigkeit der Genossenschaftsmitglieder ergänzend unterstützt. Man tritt gemeinsam am Markt auf, etwa um günstige Absatz- und Beschaffungskonditionen zu erlangen oder aber betriebliche Funktionen effizienter und qualitativ besser ausüben zu können.
Identität von Eigentümern und Kunden
Genossenschaften haben sich im Verlaufe ihrer 150jährigen Geschichte in den verschiedensten Märkten etabliert und sich dabei in Größe und Struktur unterschiedlich ausgebildet. Allen Genossenschaften ist jedoch gemein, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden ihrer Genossenschaft sind. Das so genannte Identitätsprinzip unterscheidet eine Genossenschaft von allen anderen Formen der kooperativen Zusammenarbeit.
Genossenschaftlicher Förderzweck
Besonders an Genossenschaften ist zudem, dass diese zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder unterhalten werden. Im Vordergrund steht somit der genossenschaftliche Förderzweck und nicht die Zahlung einer Rendite. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass Genossenschaften keine Gewinne erwirtschaften. Auch eine Genossenschaft muss sich marktkonform und betriebswirtschaftlich effizient verhalten, um im Wettbewerb bestehen und die Mitglieder langfristig fördern zu können.
Selbsthilfe in demokratischer Rechtsform
In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften. Dabei soll die wirtschaftliche Förderung aller Mitglieder aus eigener Kraft und nicht durch Unterstützung Dritter bzw. des Staates gelingen. Die Genossenschaft wird von Personen geführt (Vorstand und Aufsichtsrat), die selbst Mitglied der Genossenschaft sind. Die grundsätzlichen Entscheidungen werden in der Genossenschaft in der Generalversammlung der Mitglieder getroffen. Hier hat jedes Mitglied unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung nur eine Stimme. Dadurch ist die Genossenschaft vor der Dominanz einzelner Mehrheitseigner und damit auch vor „feindlichen Übernahmen“ geschützt.
Genossenschaftlicher Verbund
Jede Genossenschaft gehört einem gesetzlichen Prüfungsverband an. Dieser Genossenschaftsverband nimmt in regelmäßigen Zeitabständen eine Jahresabschlussprüfung vor. Dabei werden nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft, sondern auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Prüfungsverband betreut darüber hinaus seine Mitgliedsgenossenschaften in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen. Die regelmäßige Prüfung schützt die Geschäftspartner und Mitglieder vor finanziellem Schaden. Die Genossenschaft ist auch aus diesem Grund seit vielen Jahren die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
Tipps für die Gründung
Die eingetragene Genossenschaft ist die Rechtsform für Kooperationen. Wie erfolgreich eine Kooperation ist, hängt neben dem persönlichen Engagement der Beteiligten und dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld vor allem auch von der Wahl der Rechtsform ab. Die eingetragene Genossenschaft bietet für Kooperationen ein sicheres und bewährtes Rechtskleid, welches die unternehmerische Initiative der Beteiligten stärkt.
Kooperationen und Genossenschaften
Persönliches Engagement der Gründer und damit verbunden Eigennutz und Solidarität der Beteiligten sind der Antrieb genossenschaftlichen Denkens. Die eingetragene Genossenschaft bietet hierbei ein sicheres und bewährtes Rechtskleid, das einerseits die unternehmerische Initiative des Kooperationspartners sichert, ihm aber auch Perspektiven für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bietet. Die eingetragene Genossenschaft bietet sich beispielsweise als Rechtsform an für Kooperationen von
- mittelständischen Unternehmen
- Existenzgründern
- Angehörigen freier Berufe
- Kommunen und öffentlichen Einrichtungen
- Bürgerinnen und Bürgern, als Modell der Übernahme öffentlicher Aufgaben
- Arbeitnehmern als Modell der Unternehmensnachfolge
- Verbrauchern und Konsumenten
Aufgrund der flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten durch die Satzung eignet sich die Genossenschaft in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft:
- Dienstleistungen
- Gesundheitswesen
- Handel
- Handwerk
- Industrie
- Bildungswesen
- Kultur
- Landwirtschaft
- Soziales
Genossenschaftliche Kooperation ist die Antwort auf anonymisierte oder monopolartige Strukturen im wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Umfeld. Sie erlaubt es, mit gebündelter Nachfrage oder gebündeltem Angebot auf Märkten aufzutreten, bietet Schutz in einer Gemeinschaft und ein bewährtes und sicheres Rechtskleid.
Aus: (https://www.genossenschaften.de/)
Genossenschaft – was ist das?
In allen wirtschaftlichen Bereichen, im sozialen und im kulturellen Bereich werden innovative Geschäftsideen in der Rechtsform der Genossenschaft umgesetzt. Neue Genossenschaften bündeln die Kernkompetenzen ihrer Mitglieder, bieten Produkte und Dienstleistungen aus einer Hand sowie Aus- und Weiterbildungsangebote für ihre Mitglieder an.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die genossenschaftlichen Unternehmen ein bedeutender Faktor. Jeder vierte Mitbürger profitiert von der Zugehörigkeit zu einer Genossenschaft. Traditionelle Genossenschaften sind etwa Kreditgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften oder Einkaufs- und Absatzgenossenschaften des Handels und des Handwerks sowie Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Genossenschaft ist – unabhängig von der Verfolgung weitergehender Ziele – ein wirtschaftliches Unternehmen und kann von mindestens drei Mitgliedern gegründet werden. Sie wird geprägt durch die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.
Selbsthilfe bedeutet, dass sich mit Hilfe einer Genossenschaft einzelne juristische und/oder natürliche Personen mit ähnlich gelagerten wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen zusammenschließen, um ihre Kräfte zu bündeln und gemeinsam Aufgaben zu bewältigen, die der Einzelne nicht erfüllen könnte. Selbstverwaltung und Selbstverantwortung bedeuten, dass jede Genossenschaft autonom ist, d.h., von sich selbst verwaltet wird und für ihr Handeln auch selbst verantwortlich ist.
Das Genossenschaftsgesetz schreibt vor, wie die Organe einer Genossenschaft zu besetzen sind. Eine externe Einflussnahme durch Fremde ist ausgeschlossen. Jede Genossenschaft muss einem Verband, dem das Prüfungsrecht verliehen wurde, angehören. Dieser prüft sowohl das Gründungsvorhaben im Interesse der Mitglieder und Gläubiger sowie die wirtschaftliche Entwicklung in regelmäßigen Zeitabständen. Er berät seine Mitgliedsgenossenschaften umfassend in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.
Genossenschaftliche Unternehmen, insbesondere auch junge Unternehmen, werden durch die genossenschaftlichen Regionalverbände aktiv unterstützt und können ihre Leistungen nutzen. Die Gründung einer Genossenschaft setzt eine Konzeption, einen Businessplan und einen rechtlichen Rahmen (Satzung) sowie die Anmeldung im Genossenschaftsregister voraus.
Rechtsformvergleich
Im Unterschied zur GmbH (dort 25.000 Euro) oder zur Aktiengesellschaft (dort 50.000 Euro) muss die Genossenschaft bei ihrer Gründung kein bestimmtes Mindestkapital vorweisen, sie kann dies jedoch in der Satzung festschreiben.
Eine notarielle Beurkundung der Gründung ist nicht erforderlich. Es fallen daher im Gegensatz zur Gründung einer AG oder GmbH keine Notarkosten an. Die Genossenschaft hat aber die Aufgabe, dem zuständigen Verband und dem Registergericht den Nachweis zu erbringen, dass das aufgebrachte Eigenkapital für den verfolgten Zweck ausreichend ist.
Während bei den anderen Unternehmensformen das Stimmrecht nach dem Kapitaleinsatz ausgerichtet wird, gewährt das Genossenschaftsgesetz jedem Mitglied, unabhängig von der Kapitalbeteiligung, grundsätzlich eine Stimme. Daneben haben die Mitglieder, wie bei anderen Rechtsformen auch, ein Informationsrecht.
Aufgrund der Selbstverwaltung müssen die Mitglieder einer Genossenschaft, abweichend von den Kapitalgesellschaften, den Vorstand und den Aufsichtsrat aus dem Kreis ihrer Mitglieder besetzen. Damit wird sichergestellt, dass die Förderinteressen der Mitglieder im Mittelpunkt der Geschäftspolitik bleiben. Dieser Förderzweck, auch „Förderauftrag“ genannt, ist in § 1 des Genossenschaftsgesetzes zwingend vorgesehen.
Satzung der Genossenschaft
Die Satzung der Genossenschaft ist ihre innere Verfassung. Sie ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und bestimmt die Struktur, die Kompetenzen und die Ziele der Genossenschaft.
Die Satzung bedarf der Schriftform und muss unter anderem Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Nachschusspflicht in der Insolvenz, Formvorschriften für die Generalversammlung, Form der Bekanntmachung, Höhe des Geschäftsanteils zur Bildung der gesetzlichen Rücklage etc. enthalten.
Nach der Novelle des Genossenschaftsgesetzes 2006 ergeben sich vielfältige neue Gestaltungsalternativen, die den jeweiligen Bedürfnissen des Neugründungsvorhabens individuell angepasst werden können. Eine Mustersatzung kann daher nur als Vorschlag verstanden werden, wie eine Satzung ausgestaltet werden könnte. In Gesprächen mit Ihrem Berater bei den genossenschaftlichen Regionalverbänden ist dann gemeinsam für Ihr Vorhaben individuell die Satzung zu erarbeiten